Wir sind verpflichtet, Ihre Karte vor Ausstellen von Rezepten oder Überweisungen sowie ärztlicher Diagnostik und Therapie einzulesen, anderenfalls erhalten Sie eine Privatrechnung sowie Privatrezepte. Sobald Sie die Karte nachreichen, können wir wie gewohnt für Sie tätig werden und ändern selbstverständlich auch Rezepte, Krankmeldungen und Rechnung rückwirkend. Da dies für Sie wie für uns einen erhöhten Aufwand bedeutet, führen Sie Ihre Versichertenkarte am besten immer mit sich 🙂