Wir sind ver­pflich­tet, Ihre Kar­te vor Aus­stel­len von Re­zep­ten oder Über­wei­sun­gen so­wie ärzt­li­cher Dia­gnos­tik und The­ra­pie ein­zu­le­sen, an­de­ren­falls er­hal­ten Sie eine Pri­vat­rech­nung so­wie Pri­vat­re­zep­te. So­bald Sie die Kar­te nach­rei­chen, kön­nen wir wie ge­wohnt für Sie tä­tig wer­den und än­dern selbst­ver­ständ­lich auch Re­zep­te, Krank­mel­dun­gen und Rech­nung rück­wir­kend. Da dies für Sie wie für uns ei­nen er­höh­ten Auf­wand be­deu­tet, füh­ren Sie Ihre Ver­si­cher­ten­kar­te am bes­ten im­mer mit sich 🙂